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Inklusion

Im Einzugsgebiet der Martinschule Laichingen gibt es eine Vielzahl von Schulen, mit denen wir kooperieren, dies sind vor allem die Grundschulen der Region, aber auch die Erich-Kästner-Schule in Laichingen. Aber auch Kooperationen mit anderen Schulen wie Gymnasium oder Realschule sind möglich.

Erfüllung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Wurde bei einem Kind eine sonderpädagogische Diagnostik (vgl. Sonderpädagogischer Dienst) durchgeführt und ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, kann dieser an verschiedenen Schulen eingelöst werden. Zum einen am SBBZ, das wäre die Martin-Schule, zum anderen auch an einer allgemeinen Schule, meist Grundschule oder Gemeinschaftsschule. Wird ein Kind mit seinem sonderpädagogischen Förderbedarf an einer allgemeinen Schule unterrichtet, spricht man von Inklusion. Eltern und Erziehungsberechtigte können sich eine Schule wünschen, die Entscheidung liegt beim Staatlichen Schulamt.

Wie funktioniert Inklusion?

Inklusion kann je nach Schule, Anzahl der Inklusionskinder, der betreuenden Lehrkraft und der Klassenlehrkraft sehr unterschiedlich aussehen. Grundsätzlich werden auch die Inklusionskinder nach dem Bildungsplan des SBBZ unterrichtet, d.h. sie bekommen oft individuell zugeschnittene Unterrichtsmaterialien und Aufgaben und nicht die gleichen Aufgaben wie die anderen Kinder in der Klasse. In vielen Fächern ist es aber auch möglich, dass die gleichen Unterrichtsinhalte behandelt werden.

Individuelle Lösung oder Gruppenlösung?

Wir von der Martinschule möchten auch die Inklusionskinder möglichst umfassend und sinnvoll fördern, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der Grundschulen und der Gemeinschaftsschulen tun wir unser Bestes, dass die Inklusionskinder möglichst gut betreut werden. Die Anzahl der Förderstunden, die jedes Kind vom SBBZ erhält, ist landesweit festgelegt und steigt mit der Anzahl der Inklusionskinder in einer Klasse. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Kinder, die inklusiv gefördert werden sollen, in wenigen Schulen zu konzentrieren, da dann relativ viele Stunden vom SBBZ an die allgemeine Schule gehen können und allen Kindern zu Gute kommen.

Ziel der inklusiven Beschulung

Grundsätzlich ist es das Ziel des Bildungsplans des SBBZ, jedes Kind so gut und so weit wie möglich zu fördern. Das Kind wird nicht nach dem Bildungsplan der Hauptschule oder dem G-Niveau der Gemeinschaftsschule unterrichtet. Auch der Hauptschulabschluss ist nicht das vorrangige Ziel der inklusiven Beschulung. Die Schülerinnen und Schüler können ihn jedoch in der zehnten Klasse an der Berufsschule im VAB nachholen, was nach unseren Erfahrungen auch mit einer hohen Quote gelingt. Anschließend unterstützt die Berufsschule bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder gibt Hinweise auf die Möglichkeit einer theoriereduzierten Ausbildung an der Berufsschule selbst. Unabhängig davon, ob ein Kind aus dem SBBZ kommt oder inklusiv in der Regelschule beschult wird, ist auch nach Abschluss der neun Schuljahre eine weitere Förderung bis zum Ausbildungsabschluss möglich.